
28. – 29. März 2025
Frankfurt am Main
Industrieausstellung & Ausstellungsbedingungen
Veranstaltungsort
Radisson Blue Hotel Frankfurt
Franklinstraße 65
60486 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 770 155 0
E-Mail: info.frankfurt@radisson.com
Veranstalter
iOMEDICO AG
Ellen-Gottlieb-Str. 19
79106 Freiburg
Telefon: + 49 761 15242 0
Fax: + 49 761 15242 90
E-Mail: info@iomedico.com
Ansprechpartnerin
Juliane Grass
Telefon: + 49 761 15242 44
Fax: + 49 761 15242 90
E-Mail: juliane.grass@iomedico.com

Ort und Öffnungszeiten der Industrieausstellung
Ort: | Raum Stock & Market | |
Öffnungszeiten: | Freitag, 28. März 2025 | 12:00 Uhr – 19:30 Uhr (Aufbau ab 10:00 Uhr) |
Samstag, 29. März 2025 | 08:00 Uhr – 14:00 Uhr (Abbau bis 14:30 Uhr) |
Anfahrt und Anlieferung
Das Hotel verfügt über eine Tiefgarage. Für größere Anlieferungen können Sie am Hotel die Warenannahme nutzen (seitlich der Tiefgarageneinfahrt). Material kann im Vorfeld frühestens 5 Tage vor der Veranstaltung angeliefert werden. Bitte senden Sie die gewünschten Pakete an folgende Adresse:
Radisson Blue Hotel Frankfurt
Franklinstraße 65
60486 Frankfurt am Main
Vermerken Sie an einer gut sichtbaren Stelle des Paketes Ihren Firmennamen sowie als Stichwort:
OnkoRat 2025 z. Hd. Juliane Grass
Wiederherstellung der Standfläche
Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche wieder herzustellen. Hierzu gehört auch die rückstandsfreie Entfernung von Klebebändern, Fixierungshilfen oder Ähnlichem. Auf der Standfläche darf kein Ausstellungs- oder Prospektmaterial zurückgelassen werden. Restmüll ist vom Aussteller zu entsorgen. Für zurückgelassenen Abfall kann der Veranstaltungsverantwortliche dem Aussteller die Entsorgungskosten in Rechnung stellen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind, haftet der Aussteller.
Elektroinstallation, Standlogistik
Stromanschlüsse sowie folgendes Standmaterial stehen am Veranstaltungsort zur Verfügung:
- Stand-/Wandfläche für den Aufbau von Roll-ups: Gesamtbreite max. 1,8 m (Gold), 1,5 m (Silber)
- Tischfläche für die Ablage von Informationsmaterial (ca. 1,8 m bzw. 1,5 m x 0,45 m).
- Stehtisch (Ø: 68 cm für Goldsponsoren und 60 cm für Silbersponsoren) für die Kommunikation mit den Teilnehmern, gekennzeichnet mit dem Logo des Sponsors

Ihrerseits können Roll-Ups (max. max. 1,8 m bzw. 1,5 m), Informationsmaterial und bei Bedarf kleine Prospektständer (Aufstellung ausschließlich auf dem Tisch) mitgebracht werden. Sollten Sie Bedarf an darüber hinaus gehendem Material haben, bitten wir Sie, im Vorfeld um Absprache mit Frau Hanna Kipp (Tel: 0761 152 42-49, E-Mail: hanna.kipp@iomedico.com). Der Aufbau eines eigenen Stands bzw. durch eine Fremdfirma kann nur in Absprache mit iOMEDICO erfolgen.
Haftung
Für alle Schäden, die durch den Ausstellungsstand oder einen Mitarbeiter des Ausstellers verursacht werden, haftet ausschließlich der Aussteller. Der Aussteller hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für die vom Aussteller eingebrachten Gegenstände ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch den Publikumsverkehr (Veranstaltungsbesucher, andere Aussteller) verursacht werden.
Der Ausstellungsraum wird außerhalb der Öffnungszeiten nicht verschlossen. Für eine Überwachung ist der Veranstalter nicht verantwortlich. Eine Haftung für das Ausstellungsmaterial wird vom Veranstalter nicht übernommen.
Allgemeine Hinweise
Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften auf seinem Stand verantwortlich. Ausgänge und Gänge, die in dem Raumplan festgelegt sind, müssen in voller Breite freigehalten werden. Die Ausgänge sind während der Ausstellung unversperrt zu halten, sie dürfen nicht verhängt oder unkenntlich gemacht werden. Ausgewiesene Notausgänge dürfen nicht zugestellt werden. Während der Auf- und Abbauzeiten und während der Veranstaltung müssen die Hallengänge als Rettungswege freigehalten werden. Gegenstände außerhalb der eigenen Standfläche zu lagern, ist nicht zulässig. Werden Sicherheitsmängel festgestellt, ist den Anordnungen der vorgenannten Stellen unverzüglich Folge zu leisten.